Logo einer Apotheke (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung nicht auf Versandapotheken anwendbar ist, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Das teilte BGH am Donnerstag mit. Demnach wurde die Praxis einer niederländischen Versandapotheke, Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gewähren, als nicht unlauter eingestuft.

Spreewald (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Zwei Frauen mit Kinderwagen (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Mannheim Hbf (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Bundeswehrkrankenhaus (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Wolfram Weimer (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Tür eines Lehrerzimmers (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Thomas Rachel (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
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Unicef (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur