Justicia (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Komplikationen nach einer Tätowierung arbeitsunfähig werden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg, wie es am Freitag mitteilte.

Flüchtlinge vor dem mazedonischen Grenzzaun (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Reporter von Sky Sport (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Polizei (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Evangelische Kirche (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Bundeswehr-Soldat (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Gang in einer Schule (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Unwetterwolke über einem Acker (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Alois Rainer am 25.06.2025 / Foto: über dts Nachrichtenagentur
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