Bericht: Cannabis-Konsumenten tricksen Gesundheitssystem aus

    "Smoke-in" vor dem Brandenburger Tor (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Offenbar tricksen Cannabis-Konsumenten in großem Stil das deutsche Gesundheitssystem aus. Wie die Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft" berichten, weichen zahlreiche Käufer wegen der komplizierten Vorgaben im Zuge der Teillegalisierung der Droge auf medizinisches Cannabis in Apotheken aus. Politiker, Ärzteverbände und Krankenkassen laufen nun Sturm gegen diese Praxis. "Das ist klarer Missbrauch und schlicht kriminell", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CSU, Stephan Pilsinger.

    Fälle, in denen das E-Rezept und telemedizinische Portale missbraucht würden, um Kiffern kostengünstig zu ihrem Rausch zu verhelfen, müssten dringend abgestellt werden. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zufolge stieg der Import von medizinischem Cannabis nach der Freigabe um ein Vielfaches: von 8,1 Tonnen im ersten Quartal 2024 auf 31,7 Tonnen im vierten Quartal. Fast drei Viertel der Cannabis-Rezepte in Apotheken sind inzwischen Privatrezepte - auch das ein Hinweis darauf, dass in vielen Fällen keine Verschreibung für eine medizinisch notwendige Therapie dahintersteht, wie der Leiter der Bundesopiumstelle im BfArM, Peter Cremer-Schaeffer erklärt. Er sieht darin vielmehr ein Indiz, "dass eine Versorgung mit Cannabisblüten erfolgt, die der Gesetzgeber so nicht bezweckt hat". Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sagte, wenn es wirklich um die medizinische Wirkung gehe, wäre es viel besser, die zugelassenen Cannabis-Wirkstoffe als Kapseln oder Sprays anzuwenden. "Interessanterweise werden aber fast immer Blüten verschrieben." Auch der AOK-Bundesverband nimmt die Ärzte ins Visier: "Dass sich anscheinend einige Ärzte für dieses offenbar sehr lukrative Bestellverfahren hergeben und dafür Strukturen der medizinischen Versorgung nutzen, ist irritierend", sagte Sprecherin Mareike Horn. Für die Bundesärztekammer ist der Fall klar: "Das Ausfüllen eines Fragebogens ohne persönlichen Kontakt zwischen Patienten und Ärztin oder Arzt ist nicht ausreichend", so Sprecher Samir Rabbata. Die Einhaltung der ärztlichen Sorgfalt setze "die gewissenhafte Prüfung der Indikation einer Verordnung aufgrund des persönlichen Arzt-Patienten-Gesprächs" voraus. Die Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, wies darauf hin, dass der Kreis der Patienten für Medizinalcannabis aus fachlicher Sicht "relativ eng gefasst" sei. Dabei handele es sich etwa um Erkrankte mit Multipler Sklerose. "Für diese Fälle ist Medizinalcannabis gedacht, und nicht zu Genusszwecken. Dass irgendwelche windigen Online-Anbieter versuchen, mittels Privatrezepten einen schnellen Euro zu machen, ist verantwortungslos und unseriös." Hier solle man dringend regulatorische Eingriffe prüfen, "denn die aktuelle Situation ist nicht akzeptabel".

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