Gericht: Familie muss zu viel gezahltes Bürgergeld nicht erstatten

    Jobcenter (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Eine Familie aus der Hauptstadtregion, die seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, muss überzahlte Bürgergeldleistungen nicht an das Jobcenter zurückzahlen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied zugunsten der Familie, nachdem das Jobcenter einen Fehler bei der Einkommensanrechnung gemacht hatte, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Jobcenter hatte die Leistungen demnach aufgrund eines Rechenfehlers zu hoch angesetzt, indem es das Bruttogehalt des Ehemanns als Nettogehalt berücksichtigte. Der Mann arbeitete seit Februar 2021 als Verkäufer und verdiente laut Arbeitsvertrag 1.600 Euro netto. Das Jobcenter hatte jedoch fälschlicherweise ein Bruttogehalt von 1.600 Euro angenommen und darauf basierend die Leistungen gekürzt.

    Nachdem der Fehler entdeckt wurde, forderte das Jobcenter die Rückzahlung der überzahlten Beträge. Das Sozialgericht Berlin hatte zunächst zugunsten des Jobcenters entschieden, doch das Landessozialgericht hob dieses Urteil auf. Das Gericht stellte fest, dass die Ehefrau, die den Kontakt mit den Behörden pflegte, den Bescheid zwar gelesen, aber den Fehler nicht bemerkt hatte. Sie konnte die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten und durfte daher auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und das Jobcenter kann beim Bundessozialgericht Revision beantragen.

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