Landgericht Köln kippt Preiserhöhungen von Streamingdienst

    TV-Fernbedienung mit Streaming-Anbietern (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Das Landgericht Köln hat die Preiserhöhungen eines großen US-Streamingdienstes für unwirksam erklärt. Die Richter urteilten am Freitag, dass die Erhöhungen in den Jahren 2017, 2019 und 2022 nicht rechtens waren. Der Anbieter muss nun die zu viel gezahlten Beträge ab 2019 zurückerstatten, wie das Gericht mitteilte. Geklagt hatte ein Kunde, der seit 2014 ein Abonnement besaß.

    Der Dienst hatte die Preise mehrfach erhöht - zuletzt auf 17,99 Euro monatlich. Das Gericht sah in den Änderungsklauseln eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Für die Jahre 2017 und 2018 wies es die Forderung jedoch als verjährt ab. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Es betrifft die niederländische Tochtergesellschaft des Streaminganbieters, die den Dienst in Deutschland vermarktet. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.

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