Landgericht verurteilt Meta zu Entschädigung für Facebook-Nutzer

    Facebook-Nutzer am Computer (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Das Landgericht Leipzig hat Meta Platforms Ireland wegen Datenschutzverstößen durch die Business-Tools zu einer Entschädigungszahlung von 5.000 Euro an einen Facebook-Nutzer verurteilt. Das Gericht begründete am Freitag die hohe Summe mit massiven Verstößen gegen europäisches Datenschutzrecht und den Milliardengewinnen, die Meta mit personalisierter Werbung erziele. Meta sammele über die Business-Tools Daten von Nutzern, auch wenn diese nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt seien. Die Daten würden weltweit, insbesondere in die USA, übermittelt und dort ausgewertet.

    Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und folgte damit einer Linie des Europäischen Gerichtshofs, der bereits ähnliche Fälle behandelt hatte. Die Kammer sagte, dass die Entschädigungshöhe über den üblichen nationalen Schmerzensgeldbeträgen liegen müsse, da der Wert personenbezogener Daten für Meta enorm sei. Das Gericht verzichtete bewusst auf eine individuelle Anhörung des Klägers, da keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten gewesen wären. Die Entscheidung könnte zahlreiche weitere Klagen von Facebook-Nutzern nach sich ziehen.

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