Studie zeigt Defizite bei Kontrollgremien im ÖRR

    ARD (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Bei Kontrollgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es laut einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung Defizite. Mit der Entsendung ehemaliger Minister und anderer Parteiangehöriger unterlaufe die Politik die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 2014, dass maximal ein Drittel der Mitglieder der Aufsichtsgremien staatlich oder staatsnah sein dürfen, heißt es in der Analyse, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach lässt sich für mindestens 41 Prozent der Rundfunkrats- und 53 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder eine Parteizugehörigkeit nachweisen. Der Journalist Peter Stawowy hatte für die Untersuchung im Zeitraum von April bis September 2024 die soziodemographischen und organisationalen Hintergründe von 772 Rundfunkrats- und Verwaltungsratsmitgliedern analysiert, die in den Aufsichtsgremien von ARD, ZDF, Deutschlandradio und der Deutschen Welle Mandate wahrnehmen. Es brauche eine Debatte, ob die bestehenden Regelungen zur Eindämmung des parteipolitischen Einflusses ausreichen: "Es kann nicht sein, dass ehemalige Minister die Plätze zivilgesellschaftlicher Organisationen füllen, und am Ende die alte Parteipolitik und das klassische Machtdenken in die Gremien tragen", sagte Stawowy. In vielen Gremien hapert es demnach oftmals außerdem an der Transparenz der eigenen Arbeit und einem Austausch mit dem Publikum. So kann die Frage nach den Kosten der Gremienarbeit von Außenstehenden nicht eindeutig beantwortet werden.

    Die ermittelbaren Zahlen zeigen: Aufwendungen der Rundfunkanstalten für die Gremien variieren zwischen rund 100.000 Euro (Deutsche Welle) und weit über zwei Millionen Euro (WDR). "Da diese Mittel aus Gebührengeldern finanziert werden, ist hier zwingend mehr Transparenz bezüglich der Mittelverwendung geboten", sagte Stawowy.

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