Umwelthilfe drängt auf strengere Luftschadstoff-Grenzwerte

    Luft-Messstation (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine schnellere Verschärfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe angemahnt. Die neuen Grenzwerte müssten in Deutschland um zwei Jahre vorgezogen und unbedingt ab 2028 zur Pflicht werden, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Donnerstag. "Bis spätestens 2035 müssen die strengeren Grenzwertvorschläge der Weltgesundheitsorganisation als verbindliche Grenzwerte gelten und überall in Deutschland eingehalten werden." Die Deutsche Umwelthilfe hatte in der vergangenen Woche Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht, die die Folgen von Luftverschmutzung für alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte aufzeigen.

    Allein in Berlin sterben demnach jedes Jahr 3.527 Menschen aufgrund hoher Feinstaubbelastung, 1.414 durch Stickstoffdioxid. Im Ruhrgebiet sind jedes Jahr bis zu 150 Todesfälle je 100.000 Einwohner wegen Feinstaub und 80 Todesfälle wegen Stickstoffdioxid (NO2) zu verzeichnen. "Die Zahlen der Europäischen Umweltagentur machen deutlich: Jede weitere Verschleppung effektiver Maßnahmen kostet Menschenleben", so Resch. "Um die nach wie vor mehr als 70.000 Todesfälle pro Jahr wegen schmutziger Luft zu vermeiden, ist schnelles Handeln notwendig. Die neuen EU-Grenzwerte für das Dieselgift Stickstoffdioxid wird an 43 Prozent der Messstellen überschritten, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation gar an 78 Prozent", sagte der DUH-Geschäftsführer. "Für die Belastung mit Feinstaub sieht es nicht besser aus: Hier wird die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation an nahezu keinem Messpunkt in Deutschland eingehalten." Im September 2021 hat die WHO ihre Grenzwertempfehlungen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst und für Stickstoffdioxid drastisch auf 10 µg/m3 und für Feinstaub auf 5 µg/m3 abgesenkt. Mit der Einhaltung könnten laut Europäischer Umweltagentur in Deutschland jedes Jahr 32.628 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaubbelastung und 9.442 aufgrund der Luftverschmutzung mit Stickstoffdioxid vermieden werden. Derzeit gelten noch die 2008 beschlossenen Grenzwerte von 40 µg/m3 im Jahresmittel für Stickstoffdioxid und 25 µg/m3 für Feinstaub (PM2,5). Im Dezember 2024 wurden von der EU neue Grenzwerte beschlossen: Für Stickstoffdioxid 20 µg/m3 im Jahresmittel und für Feinstaub 10 µg/m3 im Jahresmittel, jeweils ab 2030.

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