Ampel will Wohngemeinnützigkeit wiedereinführen - Kritik von Union

    Hausfassade (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Bundesregierung will eine sogenannte neue Wohngemeinnützigkeit einführen, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Das sieht das Jahressteuergesetz vor, das das Kabinett am Mittwoch verabschieden will. "Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) der "Stuttgarter Zeitung". Die Wohngemeinnützigkeit sieht umfassende Steuererleichterungen für soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen vor, die günstigen Wohnraum bereitstellen.

    Dafür muss die Miete unter dem marktüblichen Betrag liegen. Laut Geywitz könnten rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren. Kritik daran kommt von der Union. "Die sogenannte neue Wohngemeinnützigkeit ist ein schöner Begriff, aber ohne echte Substanz, um tatsächlich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sie ist im Jahr 1990 nicht ohne Grund abgeschafft worden, denn wie der Skandal um die Neue Heimat zeigte, ist die Regelung missbrauchsanfällig", sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion für Bauen und Wohnungswesen, Ulrich Lange, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Die Bundesregierung müsse unbürokratisch sicherstellen, dass sich die bekannten Missbrauchsfälle nicht wiederholten, so Lange. Der CSU-Politiker hält die Maßnahme auch für ungeeignet, um schnell bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. "Klar ist, dass Maßnahmen im steuerlichen Bereich nicht kurzfristig den Bau von neuen Wohnungen ermöglichen, sondern eher mittelfristig und auch nur in Verbindung mit weiteren Instrumenten wie einer Senkung der Baukosten und zielgerichteten Förderprogrammen." Generell hält die Union steuerliche Erleichterungen für ein Instrument im Werkzeugkasten für bezahlbaren Wohnraum. "Deshalb haben wir auch selbst Forderungen in diesem Bereich gestellt, wie zum Beispiel höhere Freibeträge bei der Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer."

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