Bundestag beschließt Neuregelung zu Kinderehen

    Standesamt (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Der Bundestag hat eine Neuregelung zu im Ausland geschlossenen Kinderehen beschlossen. Für das entsprechende "Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen" stimmten am Freitag die Koalitionsfraktionen sowie die Union. Dagegen votierte die AfD-Fraktion. Das Gesetz sieht vor, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam bleibt.

    "Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt", heißt es in der Begründung. Mit ihrem Gesetzentwurf reagieren die Koalitionsfraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen. Die Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht monierte, dass der Gesetzgeber die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Die Richter erließen seinerzeit eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden.

    Letzte Kommentare:

    SVZ news25adbaner

    Börse

    Der Dax ist am Donnerstag freundlich in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex mit 24.170 Punkten berechnet, ein Plus von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen Continental, Siemens und Mercedes-Benz. Am unteren Ende befanden sich die Aktien der Deutschen Telekom, von Eon und... [ Weiter... ]

    Finanzmärkte aktuell

    SVZ mod_news25adgoogle1