Deutsch-britischer "Freundschaftsvertrag" unterzeichnet

    Unterzeichnung von Freundschaftsvertrag am 17.07.2025 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Bundeskanzler Friedrich Merz und Großbritanniens Premierminister Keir Starmer haben am Donnerstag in London den lange geplanten "Freundschaftsvertrag" zwischen beiden Ländern unterzeichnet. Das 27-seitige Papier sieht eine engere Zusammenarbeit der beiden Länder in Bereichen wie Verteidigung, Handel und Migration vor. Fünfeinhalb Jahre nach dem Brexit wollen Deutschland und Großbritannien mit dem Vertrag wieder enger zusammenrücken. So soll etwa ein "vertiefter Austausch" über strategische Aspekte der Sicherheitspolitik stattfinden. Genannt werden konkret die Bereiche "Abschreckung und Verteidigung, nukleare Themen, Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung, chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen, Weltraumsicherheit, Bekämpfung des Terrorismus sowie die internationale Sicherheitsarchitektur im Allgemeinen". Der Vertrag beinhaltet auch eine Beistandsklausel, die über die bisherigen Vereinbarungen in der Nato hinausgeht.

    Demnach bekräftigen die Vertragsparteien als enge Verbündete "ihr tiefes Bekenntnis zur gegenseitigen Verteidigung und stehen einander im Fall eines bewaffneten Angriffs auf die andere Vertragspartei bei, auch durch militärische Mittel". Hintergrund sei die Überzeugung, dass es keine "strategische Bedrohung" für die eine Vertragspartei gebe, die nicht auch eine "strategische Bedrohung" für die andere wäre, heißt es in dem Papier. Weitere Themen, die im Vertrag enthalten sind, betreffen etwa den Plan, Direktverbindungen im Schienenpersonenfernverkehr zwischen beiden Ländern zu ermöglichen. Zudem wollen sie in Bereichen wie etwa künstliche Intelligenz oder Weltraum enger zusammenarbeiten. Darüber hinaus sollen bilaterale Schüler- und Jugendaustauschprogramme vereinfacht werden. Dem Vertrag zufolge soll es alle zwei Jahre Regierungskonsultationen auf Ministerebene unter der Leitung der Regierungschefs geben, bei denen ein Durchführungsplan für Vorhaben aufgrund des Vertrags für den darauf folgenden Zweijahreszeitraum angenommen wird. Die Konsultationen finden demnach abwechselnd in einem der beiden Länder statt. Die Außenministerien sollen zudem jährlich zusammenkommen, um die bilaterale Beziehung zu überprüfen. Der "Freundschaftsvertrag" muss noch ratifiziert werden.

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