EuGH: Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken zulässig

    Personalausweis (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Pflicht zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Die Herstellung gefälschter Personalausweise und der Kampf gegen Identitätsdiebstahl sind Ziele, die nach Ansicht des Gerichts die Fingerabdruck-Pflicht ausreichend rechtfertigen. Ein deutscher Staatsangehöriger hatte vor einem deutschen Gericht gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden geklagt, ihm einen neuen Personalausweis ohne Aufnahme seiner Fingerabdrücke auszustellen.

    Das deutsche Gericht hatte daraufhin den Europäischen Gerichtshof gebeten, die Gültigkeit der Unionsverordnung zu prüfen, die die Pflicht zur Speicherung von zwei Fingerabdrücken vorsieht. Der EuGH monierte nun, dass die entsprechende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt worden sei. Er erklärte sie für ungültig - ihre Wirkung soll die Verordnung dennoch erst zum Ende des Jahres 2026 verliere. Bis dahin hat der europäische Gesetzgeber Zeit, eine neue Verordnung auf Basis der richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.

    Letzte Kommentare:

    SVZ news25adbaner

    Börse

    Der Dax ist am Donnerstag freundlich in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex mit 24.170 Punkten berechnet, ein Plus von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen Continental, Siemens und Mercedes-Benz. Am unteren Ende befanden sich die Aktien der Deutschen Telekom, von Eon und... [ Weiter... ]

    Finanzmärkte aktuell

    SVZ mod_news25adgoogle1