Ex-Justizminister Buschmann: Habe keinen Anspruch auf Ruhegehalt

    Marco Buschmann (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Der am Donnerstag aus dem Amt entlassene Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt als Bundesminister. "Die Rechtslage ist eindeutig: Das Ministergesetz sieht eine Mindestamtsdauer von vier Jahren vor, um Ruhegehaltsansprüche zu erwerben", sagte Buschmann der "Welt am Sonntag". "Eine Ausnahme gilt, wenn man sein Ministeramt dadurch vorzeitig verliert, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt", sagte der Minister weiter. Er selbst sei aber "in dieser Woche auf eigenen Wunsch entlassen worden. Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht."

    Er habe also "keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt", so Buschmann.

    Letzte Kommentare:

    SVZ news25adbaner

    Börse

    Der Dax ist am Donnerstag freundlich in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex mit 24.170 Punkten berechnet, ein Plus von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen Continental, Siemens und Mercedes-Benz. Am unteren Ende befanden sich die Aktien der Deutschen Telekom, von Eon und... [ Weiter... ]

    Finanzmärkte aktuell

    SVZ mod_news25adgoogle1