Ex-Justizminister hält CSU-Asylforderung für rechtlich bedenklich

    Flüchtlinge in einer "Zeltstadt" (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    FDP-Generalsekretär Marco Buschmann hat rechtliche Bedenken gegen die CSU-Forderung nach Zurückweisungen von Flüchtlingen an der deutschen Grenze geltend gemacht. "Politisch befürworte ich die Zurückweisung auch von Menschen, die an der deutschen Grenze um Asyl bitten, wenn sie aus einem anderen EU-Staat kommen, denn dort sind sie sicher", sagte Buschmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben). "Rechtlich haben deutsche Gerichte aber seit 2019 immer wieder entschieden, dass das nicht zulässig sei." Das sei in der Wissenschaft ebenfalls umstritten, sagte der ehemalige Justizminister.

    "Daher halte ich eine völker- und europarechtliche Änderung der Rechtslage für zwingend." Als Justizminister der Ampelkoalition hatte Buschmann vorgeschlagen, die von der Union geforderten Zurückweisungen zunächst an einem eingeschränkten Grenzabschnitt zu prüfen, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Irritiert zeigte sich Buschmann über die Forderung von CDU-Chef und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz nach Abschiebungen nach zwei Straftaten. "Das hat mich etwas verwundert. Denn das geltende Recht ermöglicht schon jetzt Abschiebungen in vielen Fällen bereits nach der ersten Straftat", sagte Buschmann. Über eine Ausweitung dieser Regelung könne man aber sprechen.

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