Faeser mahnt zu "Wachsamkeit" auf Weihnachtsmärkten

    Polizei auf Weihnachtsmarkt (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mahnt angesichts einer "abstrakt hohen Gefährdungslage" bei Weihnachtsmarktbesuchen zu Wachsamkeit. "Konkrete Gefährdungshinweise liegen den Sicherheitsbehörden des Bundes aktuell nicht vor, aber wir haben angesichts der abstrakt hohen Bedrohungslage weiter Grund zu großer Wachsamkeit und konsequentem Handeln für unsere Sicherheit", sagte Faeser dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte auf Anfrage des RND mit, die Gefährdungslage im Bereich des islamistischen Terrorismus sei anhaltend hoch. Deutschland stehe "unverändert im unmittelbaren Zielspektrum unterschiedlicher terroristischer Organisationen, insbesondere des `Islamischen Staates`". Folglich bestehe auch für Orte wie Weihnachtsmärkte ein abstrakt hohes Gefährdungspotenzial.

    "Aufgrund ihrer Symbolik für christliche Werte sowie als Inbegriff der westlichen Kultur und Lebensweise stellen Veranstaltungen zur Weihnachtszeit auch ideologisch ein geeignetes Ziel für islamistisch motivierte Personen dar", so das Bundesamt. Faeser sagte: "Wir alle freuen uns auf die Weihnachtsmärkte überall in Deutschland und auf schöne Begegnungen in der Adventszeit. Ich bin den Landespolizeien sehr dankbar, dass sie mit so großem Einsatz an vielen Orten präsent sind und auch auf den Weihnachtsmärkten für Sicherheit sorgen." Die Sicherheitsbehörden hätten in diesen Zeiten alle denkbaren Bedrohungen genau im Blick. "Wir haben mit unserem Sicherheitspaket neue Instrumente für die Sicherheit im öffentlichen Raum geschaffen, die angesichts von islamistischen Gewalttaten und einer generell gestiegenen Gewaltkriminalität wichtig sind", sagte die Bundesinnenministerin. "Unser Messerverbot greift jetzt auch auf Weihnachtsmärkten. Wer gegen das gesetzliche Messerverbot verstößt, dem drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Bei Verstößen gegen das neue Verbot von Springmessern drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe."

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