Familienministerium will "Nein heißt nein"-Regelung evaluieren

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Bundesregierung möchte den juristischen Grundsatz "Nein heißt nein" evaluieren. Das berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach soll geprüft werden, ob die aktuell geltenden Regelungen im deutschen Strafrecht den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen.

    Ist dies nicht der Fall, müsste wohl nachgebessert werden. Das Familienministerium hält die Evaluierung "für dringend erforderlich, um Aufschluss darüber zu bekommen, wie der Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis dieser Norm umgesetzt wird", sagte ein Sprecher des Hauses dem "Tagesspiegel". Die Istanbul-Konvention, die 2018 in Deutschland ratifiziert wurde, besagt, dass das Einverständnis sexueller Handlungen "freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person" gegeben werden müsse. "Nein heißt nein" als Grundsatz wurde 2016 ins deutsche Strafrecht eingeführt.

    Letzte Kommentare:

    SVZ news25adbaner

    Börse

    Der Dax ist am Donnerstag freundlich in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex mit 24.170 Punkten berechnet, ein Plus von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen Continental, Siemens und Mercedes-Benz. Am unteren Ende befanden sich die Aktien der Deutschen Telekom, von Eon und... [ Weiter... ]

    Finanzmärkte aktuell

    SVZ mod_news25adgoogle1