Grünenabgeordnete schlagen schrittweisen Weg zu AfD-Verbot vor

    Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Mehrere Bundestagsabgeordnete der Grünen schlagen einen schrittweisen Weg zu einem möglichen AfD-Verbot vor. In einem Antrag, den sie ins Parlament einbringen möchten, fordern sie einem "Spiegel"-Bericht zufolge, dass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zunächst Gutachter beauftragt, um die Erfolgsaussichten eines Verbots zu bewerten. Gleichzeitig würde die Bundesregierung aufgefordert, alle Materialien zur Verfügung zu stellen, die ihr und Behörden wie dem Verfassungsschutz vorliegen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung könnte ein AfD-Verbotsantrag folgen.

    Verfasst haben den Antrag die Grünenpolitiker Renate Künast und Lukas Benner sowie die Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, heißt es weiter. Sie werben nun fraktionsübergreifend um weitere Unterstützer. Der Vorschlag richtet sich auch gegen einen weitreichenderen Antrag einer Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz. Diese drängt auf einen baldigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die AfD zu verbieten. Der früheren Bundesministerin Künast ist dieses Vorgehen zu forsch. "Wir müssen erst die Beweislage sichten und sicher gehen, dass ein Verbotsantrag trägt", sagte sie dem "Spiegel". "Sonst laufen wir Gefahr, dass das Verfahren in Karlsruhe scheitert." Zwar sei die AfD in ihren Augen eindeutig eine rechtsextreme und demokratiefeindliche Partei, so Künast. Der Nachweis, dass sie verfassungswidrig sei und somit verboten werden könne, sei aber nicht so einfach zu erbringen. Im Antrag, den die Grünenpolitiker im Bundestag einbringen wollen, heißt es: Der richtige Weg sei, "sich jetzt das Material für eine gründliche Prüfung zu verschaffen" und dann "aufgrund einer fundierten Begutachtung" über einen Verbotsantrag zu entscheiden. Das Erstellen und Prüfen der Materialsammlung brauche jedoch Zeit und könne "möglicherweise nicht mehr diese Legislaturperiode abgeschlossen werden".

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