Habeck legt Eckpunkte für Carbon-Management-Strategie vor

    Robert Habeck am 22.02.2024 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat am Montag Eckpunkte für eine sogenannte Carbon-Management-Strategie vorgelegt. Hinzu komme ein darauf basierender Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes, teilte das Ministerium mit. Den Eckpunkten zufolge sollen die Anwendung von CCS/CCU (CO2-Abscheidung und -Speicherung bzw. CO2-Abscheidung und Nutzung), der Transport und die Offshore-Speicherung in Deutschland ermöglicht werden. Meeresschutzgebiete würden dabei ausgeschlossen.

    Der "strategische Fokus" für den Einsatz von CCS liege auf "schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen". "Wir treffen heute eine pragmatische und verantwortungsvolle Richtungsentscheidung: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden", sagte Habeck. Sonst seien die Klimaziele unmöglich zu erreichen. "Die Technologie ist auch wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts Deutschland." Ein Verzicht darauf würde Deutschland "Wettbewerbsnachteile verschaffen und uns teuer zu stehen kommen". Der Minister ergänzte, dass man mit der Erlaubnis der Offshore-Speicherung zu europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren Staaten aufschließe. "Wir stellen uns so der Verantwortung, anstatt sie auf andere zu verlagern." Unstrittig sei für ihn aber, dass die CCS-Technologie nur eine "notwendige Ergänzung" in der Klimapolitik sei. "Im Zentrum unserer Anstrengungen steht immer, Emissionen erst gar nicht entstehen zu lassen." Habeck verteidigte zugleich den Einsatz von CCS: "Diese Technologie ist sicher", sagte er. Risiken seien - wie die im Bergbau oder in der Chemieindustrie - "managebar". Deutschland sei auch nicht allein, wenn man CCS ermögliche. "Im Gegenteil: Viele Industrieländer gehen bei der Entwicklung der Technologie bereits mit großen Schritten voran", so der Grünen-Politiker. Die Eckpunkte und den Gesetzentwurf hat das Bundeswirtschaftsministerium in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung folgen die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend die Kabinettsbefassung.

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