Hanfverband will gegen "Biergarten-Verbot" in Karlsruhe klagen

    "Smoke-in" vor dem Brandenburger Tor (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Der "Deutsche Hanfverband" (DHV) will am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wie der DHV am Montag mitteilte, soll am selben Tag auch eine Feststellungsklage gegen das GSG an das Verwaltungsgericht München eingehen. Ziel sei es, die bayerischen Sonderregelungen in Sachen Cannabis für nichtig erklären zu lassen. Während das bundesweite Cannabisgesetz (CanG) den Konsum für Erwachsene neu geregelt habe, schränke der Freistaat Bayern mit einem eigenen Gesetz diese Freiheiten massiv ein.

    Insbesondere das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in den Außenbereichen von Gaststätten ("Biergarten-Verbot") und auf Volksfesten stelle "einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte dar". Es beschneide nicht nur die Rechte von Konsumenten und Patienten, sondern greife auch unzulässig in das Hausrecht und die unternehmerische Freiheit bayerischer Gastronomen ein, so der DHV. Ende April hat der Hanfverband nach eigenen Angaben bereits einen Normenkontrollantrag gegen die bayerische Park-Verordnung (Park-VO) eingereicht, die Cannabiskonsum zum Beispiel im Englischen Garten grundsätzlich untersagt. Außerdem läuft noch eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das GSG, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist. Als Kläger treten offiziell ein Patient, ein bekennender Konsument sowie der Betreiber einer Bar im bayerischen Fürstenfeldbrück auf. Der DHV ist formal ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, hat aber vereinsähnliche Züge und zahlreiche "Ortsgruppen", in denen sich Menschen schon seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis einsetzen.

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