Krankenhausgesellschaft übt scharfe Kritik an Reformgesetz

    Krankenhaus (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt scharfe Kritik an dem am Wochenende bekannt gewordenen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Krankenhausreform. Die Reform bringe keine akute Hilfe für die Krankenhäuser, sagte DKG-Chef Gerald Gaß dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Montagausgaben). "Die Zusage des Ministers, ein Krankenhaussterben 2024 durch diese Reform zu verhindern, wird so nicht erfüllt", kritisierte er. Zwar solle die Berücksichtigung der Tarifsteigerungen den Kliniken laut Gesetzentwurf jährlich einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag bringen. "Wer das in Relationen stellt zu den 500 Millionen Euro, die die Kliniken jeden Monat durch die inflationsbedingten Kostensteigerungen an Minus machen, sieht, dass diese Regelung nicht hilft", beklagte Gaß. "Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen bei den Erlösen werden den kalten Strukturwandel kurzfristig nicht aufhalten und bedeuten auch mittelfristig keine Existenzgarantie für kleine Krankenhäuser in der Fläche", kritisierte er. Gaß stellte zudem die von Lauterbach geplanten Vorgaben zur Erreichbarkeit von Kliniken in ländlichen Regionen in Frage.

    "Die 40-Minuten-Fristen für alle Leistungsgruppen außer Innere Medizin und Chirurgie lassen Sorge entstehen, ob die Versorgung im ländlichen Raum weiterhin gleichwertig sein wird", betonte er. Schließlich seien derartige Fristen bei entsprechenden Länder-Regelungen in der Regel kürzer, so Gaß. Kritik übte der DKG-Chef auch an der Finanzierung der Reform über einen sogenannten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro, der von Ländern und gesetzlichen Kassen je zur Hälfte gespeist werden soll: "Es ist schon besonders, dass ein sozialdemokratischer Minister die privaten Krankenversicherten bei diesem Transformationsprozess komplett außen vorlässt und sich in der Sozialkasse bedient", sagte Gaß dem RND. Er bemängelte zudem die geplante Vorgabe von Mindestfallzahlen. "Mindestfallzahlen, die sich nicht durch wissenschaftliche Studien mit Blick auf Patientensicherheit oder Qualität begründen lassen, sind juristisch nicht haltbar", so der Verbandschef.

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