Kritik an Faeser nach vorläufiger Aufhebung des Compact-Verbots

    Compact-Stand auf AfD-Parteitag (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Nachdem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins vorläufig aufgehoben hat, gibt es Kritik am Verhalten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen", sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) dem "Tagesspiegel". "Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das." Kubicki hatte sich bereits kurz nach der Verbotsverfügung gegen den Verein, der "Compact" herausgibt, kritisch zu der Maßnahme geäußert. Sollte das Verbot aufgehoben werden, sei ein Rücktritt Faesers "unvermeidlich", kommentierte er damals im "Tagesspiegel". AfD-Chefin Alice Weidel fordert unterdessen den Rücktritt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

    "Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst", sagte Weidel am Mittwoch. "Der Rücktritt von Nancy Faeser ist jetzt überfällig. Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muss Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als `Verfassungsministerin` nicht tragbar." Die Linke sieht in der Aussetzung des sofortigen Vollzugs des Verbots gegen das Magazin hingegen einen Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats. "Der Senat hat zu erkennen gegeben, dass die Verbotsverfügung schließlich durchaus Bestand haben könnte", sagte die innenpolitische Sprecherin der Gruppe der Linken im Bundestag, Martina Renner, der "Welt" (Donnerstagausgaben). "Angesichts der durch das Verbot betroffenen Grundrechte muss dies aber im Hauptsacheverfahren geprüft und entschieden werden. Das halte ich für eine gute Nachricht und Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat." Überrascht sei sie von der Entscheidung des Gerichts nicht, da die Chancen im Hauptsacheverfahren offen seien. "Das allein reicht bereits für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und damit für die vorläufige Fortsetzung der Medienarbeit."

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