Landesinnenminister begrüßen Urteil zu syrischen Flüchtlingen

    Joachim Herrmann (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Bürgerkrieg mehr bestehe, als "sehr wichtig und richtungsweisend" bezeichnet. Zwar habe sich das Regime des syrischen Diktators Baschar al-Assad "leider gefestigt", aber es gebe "weite Teil des Landes", in denen man "ungefährdet" leben könne, sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgabe). "Deshalb gibt es keinen Anlass, jedem, der zu uns kommt, automatisch Schutz zu gewähren", so Herrmann. "Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, eine neue Lagebewertung für Syrien vorzunehmen." Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) begrüßte das Urteil.

    "Ich teile die Auffassung des Gerichts", sagte er. "Man muss die Lage in Syrien differenziert betrachten. Es gibt auch geflüchtete Syrer, die nachweislich regimetreu sind und deshalb keine Konsequenzen zu befürchten haben", so Maier. "Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass insbesondere Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern, die schwere Straftaten begangen haben, wieder durchgeführt werden sollten, notfalls über Drittstaaten", sagte er. "Die nationalen Sicherheitsinteressen überwiegen hier gegenüber den individuellen Interessen der abgelehnten Asylbewerber." Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seinem Urteil erklärt, in Syrien bestehe für Zivilisten "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" mehr. Die Entscheidung des OVG stehe gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Sprecher des höchsten Verwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen kürzlich.

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