Mindestlohnerhöhung betrifft mehr als jede achte Neueinstellung

    Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde wird voraussichtlich mehr als jede achte sozialversicherungspflichtige Neueinstellung betreffen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demnach lagen im Jahr 2023 rund 13 Prozent der Neueinstellungen unterhalb der Marke von 13,90 Euro. Im Vergleich dazu sind insgesamt etwa fünf Prozent aller bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse betroffen.

    Besonders deutlich wirkt sich die Erhöhung bei Teilzeitjobs aus: Hier verdient bei Neueinstellungen rund jede sechste Person 16,7 Prozent weniger als 13,90 Euro, bei Vollzeitstellen sind es 11,9 Prozent. "Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen. Daher ist es besonders wichtig, inwiefern Neueinstellungen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind", sagte IAB-Forscher Martin Popp. Regionale Unterschiede zeigen sich ebenfalls: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Neueinstellungen bei 14,7 Prozent, in Westdeutschland bei 12,6 Prozent. Besonders betroffen sind die Land- und Forstwirtschaft sowie das Gastgewerbe, wo mehr als die Hälfte der Neueinstellungen (53,2 Prozent) unterhalb des geplanten Mindestlohns entlohnt werden. Auch in der Energieversorgung (24,1 Prozent) liegt der Anteil deutlich über dem Durchschnitt. Die zugrunde liegende Studie beruht auf Daten der IAB-Stellenerhebung und der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes.

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