Offiziell: Wahlrechtsreform teilweise verfassungswidrig

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    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Regelung zur Grundmandatsklausel sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit und bestätigten damit einen Leak von Montagabend. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.

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