Ost-Grüne wollen DDR-Erfahrung in Abtreibungsdebatte einbeziehen

    Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Vorsitzende der Landesgruppe Ost in der Grünen-Bundestagsfraktion, Paula Piechotta, regt angesichts der jüngsten Empfehlung einer Regierungskommission zur Liberalisierung von Abtreibungen eine Gesetzesänderung an. "Viele Menschen in Ostdeutschland können - auch wegen der geringen Bedeutung der Kirchen im Osten - kaum nachvollziehen, warum die Debatte um die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs in anderen Regionen Deutschlands immer noch mit so großer Härte geführt wird", sagte Piechotta dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Die Empfehlung der Kommission sei einstimmig. "Sollte die Straffreiheit kommen, hätte man einen der sehr wenigen Punkte behoben, an dem die DDR-Diktatur tatsächlich liberaler war als die alte Bundesrepublik." Die von der Ampelkoalition eingesetzte Fachkommission empfiehlt eine Entkriminalisierung von Abtreibungen zumindest für die ersten Schwangerschaftswochen.

    Die Volkskammer der DDR hatte 1972 ein "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft" verabschiedet. Es gestand Frauen das volle Recht "zur Bestimmung der Anzahl, des Zeitpunktes und der zeitlichen Aufeinanderfolge von Geburten" zu. Viele in der DDR sozialisierte Frauen beklagten später, dass dieses Recht nach 1990 einer gesamtdeutschen Regelung wich.

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