Städtetag will Vermittlungsausschuss zu Onlinezugangsgesetz

    42. Deutscher Städtetag im Mai 2023 (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Nach dem Scheitern des Onlinezugangsgesetzes für mehr digitale Verwaltungsdienstleistungen im Bundesrat appelliert der Deutsche Städtetag an die Bundesregierung, in dieser Sache den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland brauche Tempo, nicht weiteren Stillstand, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Man brauche für die Bürger sowie die Wirtschaft zeitgemäße Lösungen. "Bund und Länder müssen die Chance nutzen, in einem Kompromiss das Machbare zu machen", so Dedy weiter. Das von der Koalition auf den Weg gebrachte modernisierte Onlinezugangsgesetz war in der vergangenen Woche im Bundestag gescheitert.

    Die unionsgeführten Bundesländer verweigerten ihre Zustimmung. Der Bundestag hatte die Novelle Ende Februar beschlossen. Sie sollte Bürgern von 2028 an über ein digitales Bürgerkonto einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes ermöglichen. Die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes hält der Städtetag für richtig. Städte müssten nutzerfreundliche und moderne Online-Services anbieten können, so Dedy. Zugleich müsse man wirtschaftlich und krisenfest arbeiten. "Deshalb ist es richtig, für viele Verfahren auf die schriftliche Form zu verzichten. Auch ein einheitliches digitales Bürgerkonto unterstützen wir ausdrücklich. Außerdem sind das Bekenntnis zu Open Source und vollständig digitale Verfahren Meilensteine, die wir dringend brauchen", sagte er weiter. Nötig sei ein Ende der Zettelwirtschaft. Dedy erklärte weiter, der Städtetag lehne es aber kategorisch ab, dass Kommunen über ihre Köpfe hinweg vom Bund verpflichtet würden, das OZG umzusetzen. "Ihre Expertise muss Teil der Lösung sein. Und auch bei der Finanzierung sind Bund und Länder in der Pflicht. Das darf nicht auf die Kommunen abgewälzt werden", forderte er.

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