Union macht Rücknahme der Wahlrechtsreform zu Koalitionsbedingung

    Wahllokal (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Union will bei einem Wahlsieg die von der Ampelkoalition eingeführte Wahlrechtsreform wieder rückgängig machen. "Wir werden keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem nicht steht, dass die Wahlrechtsreform wieder abgeschafft wird", sagte Unionsfraktionsvize Johann Wadephul der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochausgabe). Das sei "eine conditio sine qua non", also eine unverhandelbare Bedingung. Und das werde auch so im Wahlprogramm der Union stehen.

    Durch das von der Ampel beschlossene neue Wahlrecht zieht erstmals nicht mehr jeder Wahlkreis-Sieger automatisch in den Bundestag ein. Vielmehr kommen in einem Bundesland nur noch so viele erfolgreiche Direktkandidaten einer Partei zum Zuge, wie durch den Zweitstimmenanteil für die Partei gedeckt ist. Sollte eine Partei mehr Gewinner in den Wahlkreisen stellen, kommen diejenigen mit den schlechtesten Prozent-Ergebnissen nicht in den Bundestag. Mit der vom Bundesverfassungsgericht im Kern abgesegneten Reform wollte die Ampel die hohe Zahl der Bundestagsabgeordneten von derzeit 733 senken und dauerhaft auf nur noch 630 festschreiben. Wadephul hält die von der Ampel getroffene Regelung allerdings für falsch: "Wenn eine im Wahlkreis demokratisch gewählte Person am Ende nicht in den Bundestag kommt, werden sich viele Wähler und Wahlkämpfer geleimt fühlen", sagte er der NOZ. Stattdessen schlägt er weniger und dafür größere Wahlkreise vor, um die Zahl der Abgeordneten zu senken.

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