Unionsfraktion will härteres Vorgehen gegen "Letzte Generation"

    Protest von "Letzter Generation" (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Unionsfraktion im Bundestag verlangt von der Bundesregierung ein deutlich schärferes Vorgehen gegen die Klebe-Aktionen der "Letzten Generation" an Flughäfen. Das berichtet die "Bild" (Freitagausgabe) unter Berufung auf einen in der Fraktion abgestimmten Maßnahmenkatalog. Bislang sei es "der Bundesregierung und allen voran Innenministerin Faeser nicht gelungen, diesen Taten einen Riegel vorzuschieben", heißt es darin. "Dabei gäbe es Maßnahmen, die durch ein Zusammenspiel von Bund und Ländern in den Bereichen Inneres und Justiz ein konsequentes Vorgehen ermöglichen und die Taten perspektivisch verhindern könnten." Neben härteren Bestrafungen wie der Heraufsetzung des Strafrahmens auf bis fünf Jahre für gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nennt die Unionsfraktion auch die aus ihrer Sicht erforderliche Erweiterung des Straftatbestands der Nötigung.

    Es müsse "regelmäßig" als besonders schwerer Fall gelten, wenn durch Blockaden eine große Zahl von Menschen genötigt werde. Für solche Fälle sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren möglich. Zudem sollten die Protestierenden nach Ansicht der Union auch zivilrechtlich schadensersatzpflichtig sein. Die strafrechtlichen Geldstrafen seien "oft nur gering", heißt es in dem Unionskonzept. Nötig sei auch die Überprüfung der gesamten Sicherheits-Infrastruktur zum Schutz von Flughäfen; kommen müsste insbesondere auch mehr Videoüberwachung und die Nutzung automatisierter Gesichtserkennung. "Kriminelle müssen endlich wirksam abgehalten werden, in Minuten in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen einzudringen. Die Bundesregierung kann hier nicht einfach auf Flughafenbetreiber verweisen; internationale Flughäfen haben bundesweite Bedeutung", heißt es in dem Papier. Zur Abschreckung will die Unionsfraktion bei Wiederholungsgefahr die Ingewahrsamnahme oder Haft für Täter durchsetzen. Nötig sei die "konsequente Anwendung von polizeilichem Unterbindungsgewahrsam bei Anhaltspunkten für Wiederholungsgefahr". Letztlich müssten Betretungs- und Aufenthaltsverbote für Täter an Flughäfen eingeführt werden, so die Fraktion. Durchzusetzen sei das von der Bundespolizei per Generalklausel. Die Bundesregierung plant derzeit, das Luftsicherheitsgesetz so zu ändern, dass bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe für das "vorsätzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens" drohen. Bereits jetzt können die Aktivisten wegen Hausfriedensbruch, Störung des öffentlichen Verkehrs und Sachbeschädigung belangt werden. Richter beurteilten die umstrittenen Aktionen der Aktivisten bislang sehr unterschiedlich.

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