Wahlrecht: SPD sieht aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

    Wahllokal (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht für die Bundestagswahl im nächsten Jahr Änderungen zu beschließen. Forderungen von CSU-Chef Markus Söder für eine mögliche künftige Koalition wies die Partei von Bundeskanzler Olaf Scholz zugleich zurück. "Die Kernpunkte und wichtigen Zielsetzungen unserer Wahlrechtsreform sind nun vom Verfassungsgericht bestätigt worden", sagte SPD-Chefin Saskia Esken dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben). Damit werde die Demokratie gestärkt.

    Anders als die von CDU und CSU geführten Bundesregierungen habe die Ampel die Kraft aufgebracht, die Größe des Bundestags effektiv von 734 auf 630 Mandate zu begrenzen. Zur Äußerung von Söder, wonach die CSU das Aus für das Ampel-Wahlrecht zur Bedingung für eine mögliche Koalition machen werde, sagte Esken: "Markus Söder hat zur Reform des Wahlrechts in der Vergangenheit nichts Konstruktives beigetragen." Der letzte Reformversuch sei auch deshalb gescheitert, weil er ungerechtfertigte Vorteile für die CSU vorgesehen habe. "Wenn Söder die nun erfolgreiche Reform der Ampel rückgängig machen will, nimmt er in Kauf, dass der Bundestag weiter auf über 800 Mandate anwächst." Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese sagte: "Aktuell ist kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf nötig. Der nächste Bundestag sollte sich mit der Materie aber spätestens befassen, damit das Wahlrecht an der Stelle Sperrklausel für die Bundestagswahl 2029 angepasst werden kann." Dafür gebe das Gericht unterschiedliche Lösungswege vor. Darunter falle eine Anpassung der sogenannte Grundmandatsklausel, die Modifizierung der Fünf-Prozent-Hürde oder eine Listenverbindung von CDU und CSU. "Gerade letzteres wäre ein rechtssicherer Weg." Söder solle "etwas mehr Demut zeigen". Schließlich sei es die CSU gewesen, die jahrelang eine Wahlrechtsreform verhindert habe.

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