Zweiter Wahlgang für Kanzlerwahl soll nicht am Dienstag stattfinden

    Friedrich Merz am 06.05.2025 / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Nachdem CDU-Chef Friedrich Merz am Dienstag im ersten Wahlgang für die Wahl zum Bundeskanzler gescheitert ist, soll ein zweiter Wahlgang nicht mehr am selben Tag stattfinden. Der Grund dafür ist offenbar, dass für einen zweiten Wahlgang eine Ladungsfrist eingehalten werden muss. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, diese Frist zu verkürzen. Dann wäre frühestens am Mittwoch ein weiterer Wahlgang möglich. Dass Merz im ersten Wahlgang nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, eine sogenannte "Kanzlermehrheit" von 316 Stimmen, erhalten hat, kam überraschend.

    Noch nie zuvor ist ein designierter Kanzler nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen nach einer Bundestagswahl bei der Wahl im Bundestag gescheitert. Die geplante Koalition aus CDU/CSU und SPD hat gemeinsam 328 Abgeordnete. Merz erhielt am Dienstagvormittag im Bundestag allerdings nur 310 Ja-Stimmen, 307 Abgeordnete stimmten gegen ihn und drei enthielten sich. Eine Stimme war ungültig, neun Stimmen wurden nicht abgegeben. Der Bundestag hat nun vierzehn Tage Zeit, um mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler zu wählen. Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so muss nach den Vorgaben des Grundgesetzes "unverzüglich" ein neuer Wahlgang stattfinden, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Eigentlich war geplant, dass Merz noch am Mittag seinen Amtseid ablegen soll. Im Anschluss sollten die designierten Minister ihre Ernennungsurkunden erhalten und vereidigt werden. Für den Nachmittag war die Übergabe des Bundeskanzleramts und der Ministerien geplant. Stattdessen bleibt die geschäftsführende Bundesregierung im Amt. Auch die geplante Antrittsreisen von Merz nach Paris und Warschau am Mittwoch müssen nun wohl verschoben werden.

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