Gericht: Einige Fifa-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht

    Europäischer Gerichtshof (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Einige Transferregeln des internationalen Fußballverbands Fifa behindern die Freizügigkeit der Spieler und verstoßen damit gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag. Ein ehemaliger Berufsfußballspieler mit Wohnsitz in Frankreich hatte sich vor belgischen Gerichten gegen einige der Tranferregeln der Fifa gestellt. Er hatte geltend gemacht, dass sie seine Verpflichtung durch einen belgischen Fußballverein behindert hätten.

    Der Appellationshof Mons in Belgien hatte den Europäischen Gerichtshof gefragt, ob die Bestimmungen mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Der Gerichtshof entschied, dass die Bestimmungen gegen das Unionsrecht verstoßen. Zum einen sind die fraglichen Bestimmungen nach Ansicht des Gerichts geeignet, die Freizügigkeit von Berufsfußballspielern zu behindern, die ihre Tätigkeit weiterentwickeln möchten, um für einen neuen Verein mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Union zu arbeiten. Diese Bestimmungen belasteten diese Spieler und die Vereine, die sie einstellen möchten, mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken, die zusammen genommen geeignet seien, den internationalen Transfer dieser Spieler zu behindern, so das Gericht. Zwar könnten Beschränkungen der Freizügigkeit von Berufsfußballspielern durch das Ziel gerechtfertigt werden, die Ordnungsmäßigkeit der Fußballwettbewerbe zwischen den Vereinen zu gewährleisten, indem ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften der Profifußballvereine aufrechterhalten wird. Im vorliegenden Fall scheinen die fraglichen Bestimmungen jedoch in mehrerlei Hinsicht über das hinauszugehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist, so der EuGH. Zum anderen entschied der Gerichtshof im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, dass die beanstandeten Bestimmungen eine Beschränkung beziehungsweise Verhinderung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs bezwecken. Hierzu führt der Gerichtshof aus, dass die Möglichkeit, miteinander in den Wettbewerb zu treten, indem man bereits ausgebildete Spieler verpflichtet, eine wesentliche Rolle im Bereich des professionellen Fußballs spiele und dass Bestimmungen, die diese Art des Wettbewerbs in allgemeiner Weise beschränken, indem sie die Verteilung der Arbeitnehmer auf die Arbeitgeber festschreiben sowie die Märkte abschotten, einer Abwerbeverbotsvereinbarung ähnelten. Im Übrigen stellte der Gerichtshof fest, dass diese Bestimmungen nicht unerlässlich oder erforderlich zu sein scheinen.

    Letzte Kommentare:

    SVZ news25adbaner

    Börse

    Der Dax ist am Donnerstag freundlich in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex mit 24.170 Punkten berechnet, ein Plus von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss. An der Spitze der Kursliste standen Continental, Siemens und Mercedes-Benz. Am unteren Ende befanden sich die Aktien der Deutschen Telekom, von Eon und... [ Weiter... ]

    Finanzmärkte aktuell

    SVZ mod_news25adgoogle1