Arbeitgeber und Gewerkschaften noch uneins über Mindestlohnerhöhung

    Euromünzen (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Die Mindestlohnkommission wird ihre Entscheidung über die neue gesetzliche Lohnuntergrenze ab 2026 möglicherweise noch nicht wie bisher geplant am kommenden Freitag verkünden. Das berichtet die "Rheinische Post" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Kreise der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Das unabhängige Gremium ringt demnach in stundenlangen Verhandlungen weiterhin um eine einvernehmliche Lösung der Sozialpartner. Eine für Freitag um 13 Uhr von der Vorsitzenden der Kommission angemeldete Pressekonferenz sei lediglich ein "Wunschtermin" oder "Platzhalter" gewesen, hieß es in den Kreisen.

    Es könne auch sein, dass die Kommission ihre Entscheidung erst am kommenden Montag vorlegt, dem nach den gesetzlichen Vorschriften letztmöglichen Termin. Alle zwei Jahre beraten Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission über eine Erhöhung der Lohnuntergrenze. Bislang ist gesetzlich nur festgelegt, dass sich die Mindestlohnkommission an der Tarifentwicklung orientieren muss. Seit November 2022 gilt zudem die Mindestlohnrichtlinie der EU. Sie schreibt eine Orientierung an festen Maßstäben vor und nennt als eine mögliche Option den mittleren Bruttolohn. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hätte der Mindestlohn bei einer Orientierung daran schon 2023 bei 13,50 Euro liegen müssen.

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