NRW-Handel will rechtssichere Sonntagsöffnung für Automatengeschäfte

    Barcode-Scanner in einem Supermarkt in den Niederlanden (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur

    Der Handel in NRW spricht sich dafür aus, landesweit einheitliche Regelungen für automatisierte Verkaufsläden zu schaffen, die auch sonntags geöffnet haben sollen. "Kassenlose, digitale Kleinstsupermärkte können gerade in ländlichen Räumen eine sinnvolle Ergänzung bei der Nahversorgung sein", sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW, der "Rheinischen Post" (Montagsausgabe). Man erlebe immer häufiger, dass Geschäftsinhaber zusätzlich zu ihren regulären Märkten Container-Verkaufsstellen mit Artikeln des täglichen Bedarfs nutzten. "Diese Konzepte rechnen sich allerdings nur, wenn sie auch wirklich 24/7 betrieben werden und nicht sonntags wegen einer fehlgeleiteten Regulierung schließen müssen." Erst vor wenigen Wochen hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster zugunsten eines Automatenkiosk-Betreibers aus Bonn geurteilt, der sein Geschäft auch sonntags öffnen wollte.

    In erster Instanz war ihm das noch untersagt worden. Damit es grundsätzliche Klarheit gibt, verlangt der Handel eine entsprechende gesetzliche Regelung. "Da die Genehmigungspraxis recht unterschiedlich ausfällt, wäre es auch im Sinne der Kommunen, hier schnell Rechtssicherheit zu bekommen. Das erwarten wir von der Landesregierung - entweder per Gesetz oder auf dem Erlassweg", so Achten. Die FDP-Fraktion im Landtag hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach sollen Verkaufsautomaten mit bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Produkte des täglichen Bedarfs anbieten, auch sonntags zugänglich sein dürfen - vollständig automatisiert, ohne Personaleinsatz. "Wir möchten überall dort Versorgung ermöglichen, wo klassische Angebote fehlen - ohne die Ruhe des Sonntags zu stören", so der kommunalpolitische Sprecher Dirk Wedel. Alles vom Zutritt bis zur Bezahlung laufe automatisiert. "Wenn niemand arbeiten muss, spricht nichts gegen moderne Versorgung. Technik, die den Sonntagsschutz wahrt, darf nicht durch veraltete Regeln blockiert werden", sagte Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigten, dass Automatenshops funktionierten.

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