
Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv) / Foto: über dts Nachrichtenagentur
Am 1. Februar tritt eine Regelung in Kraft, mit der das Umrechnungsmaßstabs für Ersatzfreiheitsstrafen halbiert wird. "Zu viele Menschen mussten in der Vergangenheit teils erhebliche Freiheitsstrafen verbüßen, weil die eigentlich gegen sie verhängte Geldstrafe nicht vollstreckt werden konnte", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch zu der Änderung. Es sei "ein historischer Tag, nicht nur für den modernen Strafvollzug, sondern auch für den liberalen Rechtsstaat".